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Der Landkreis Hameln-Pyrmont hebt die Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Ab heute, dem 30. April, darf sämtliches im Landkreis gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) wieder in Freilandhaltung gehalten werden. Trotzdem bittet der Landkreis weiterhin um besondere Wachsamkeit, da das Geflügelpestgeschehen vor allem im Wildvogelbereich in Teilen Deutschlands noch nicht vollständig abgeklungen ist. So sollten auch in Kleinsthaltungen weiterhin Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden: Dazu gehört neben allgemeiner Hygiene auch, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Futter sollte Geflügel grundsätzlich vor Wildvögeln geschützt gereicht werden. Auch eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung sollte durchgeführt werden. Weitere Hinweise zu Biosicherheitsmaßnahmen sowie zur aktuellen Lage des Seuchengeschehens können u.a.  auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Institutes (www.fli.de) oder des Nds. Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  (www.tierseucheninfo.niedersachsen.de) eingesehen werden.




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