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Nach dem Urteil gegen einen rückfälligen Sexualstraftäter mit Verbindung zur Jugendanstalt Hameln hat die Verteidigung Revision eingelegt. Das hat das Landgericht Aschaffenburg mitgeteilt. Der Mann war vergangene Woche zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte gestanden, während eines Hafturlaubs aus der Jugendanstalt Hameln zwei Jungen im Alter von elf und zwölf Jahren sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht behielt sich zudem vor, später eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Ein Gutachter hatte das Rückfallrisiko als sehr hoch eingeschätzt.
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