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Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Gesundheitsamtes Hameln-Pyrmont beteiligt sich an der ersten bundesweiten Impf-Aktionswoche im November und ist in diesem Zeitraum in Schulen unterwegs. Diese Aktion soll über Impfungen informieren, zur Überprüfung des eigenen Impfschutzes anregen und dazu beitragen, das Bewusstsein für Impfungen langfristig zu stärken. Die jährliche Impfbuchdurchsicht findet vom 2. bis 24. November statt. Mitarbeitende des Teams Kinder- und Jugendgesundheit besuchen alle sechsten Klassen im Landkreis und sichten den Impfschutz der Schülerinnen und Schüler. Sie informieren außerdem über Impfungen sowie die Jugenduntersuchung J1. Jedes Kind erhält individuelle Impfempfehlungen, die anschließend in der Kinder- oder Hausarztpraxis besprochen und umgesetzt werden können.
Viele Impfungen werden bereits im Kindes- und Jugendalter empfohlen. Manche müssen später aufgefrischt werden: Für einen anhaltenden Schutz werden beispielsweise Impfungen gegen Tetanus und Diphtherie nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in regelmäßigen Abständen aufgefrischt. Eine Grippeimpfung wird jährlich empfohlen, weil sich Grippeviren verändern und der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Eine Neuerung gibt es seit Herbst 2025: Für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren wird die Impfung gegen Meningokokken A, C, W, und Y (MenACWY) unabhängig vom Impfstatus empfohlen. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen. Bei den Sechstklässlerinnen und Sechstklässlern achtet das Gesundheitsamt besonders auf die HPV-Impfung, welche zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr ansteht.
Der Gesundheits-Check-up für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 14 Jahren wird vollständig von der Krankenkasse übernommen. Die Jugendlichen können allein zur Untersuchung gehen und dort neben einem Gesundheitscheck im geschützten Rahmen auch persönliche Themen ansprechen – etwa Schwierigkeiten im Freundes- oder Familienkreis, Verhütung, Drogen oder Essstörungen. Da der Arzt der Schweigepflicht unterliegt, werden die Sorgeberechtigten auch bei Minderjährigen nur bei schwerwiegenden Erkrankungen informiert. Alles andere bleibt, sofern gewünscht, zwischen Arzt und Patient.
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