Rohrsen/Hannover: Lebenslange Haftstrafe für Angeklagten nach Mord im Kleingarten

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Im Prozess um die Gewalttat in einem Kleingarten in Rohrsen ist der Angeklagte vom Landgericht Hannover wegen Raubmordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Die Kammer stellte dabei auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet, dass der 68-Jährige nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass der Hamelner seinen 63-jährigen Bekannten am 18. August vergangenen Jahres vorsätzlich und aus Habgier erschossen hat, um an dessen Geldbörse zu kommen. Für den Raubüberfall auf eine Frau in Emmerthal wurde der 68-Jährige zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte laut Gericht eine 77-Jährige in ihrer Wohnung mit K.O.-Tropfen betäubt und ihr Bargeld und Schmuck gestohlen. Die Strafe für den Raubüberfall geht in der lebenslangen Haftstrafe für den Mord auf. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann Revision einlegen.




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