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Nach dem mutmaßlichen Missbrauch mehrerer Kinder während eines Hafturlaubs eines Sexualstraftäters aus der Jugendanstalt Hameln will Niedersachsen die Regeln für Haftlockerungen verschärfen.
Justizministerin Kathrin Wahlmann will künftig bei schweren Straftätern vor jeder weiteren Lockerungsstufe ein Gutachten vorschreiben: Einen entsprechenden Gesetzentwurf will sie im Herbst vorlegen.
Der Mann saß seit Mitte 2022 in der Jugendanstalt Hameln. Während eines Hafturlaubs in Bayern soll er mehrere Kinder missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg hat Anklage gegen ihn erhoben.
Vor den ersten Lockerungen war eine psychologische Stellungnahme eingeholt worden, vor späteren Hafturlauben jedoch kein weiteres Gutachten. Haftlockerungen seien grundsätzlich ein wichtiger Bestandteil der Resozialisierung, so der Hamelner Jugendanstaltsleiter Wolfgang Kuhlmann.
Für Niedersachsen soll es künftig strengere Regeln geben. Bei schweren Straftätern wie Sexualstraftätern soll vor jeder weiteren Stufe einer Haftlockerung erneut ein Gutachten erforderlich sein.
Die Opposition fordert zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen, darunter ein Vier-Augen-Prinzip bei Schwerstverbrechern. Die Jugendanstalt Hameln will den Fall ebenfalls aufarbeiten. Leiter Wolfgang Kuhlmann betont, dass es sich um einen Einzelfall handele.
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