Am 11. Juni hatten Mitarbeiter der Ordnungsabteilung im Beisein der Polizei, der Feuerwehr und weiterer Behördenvertreter die beiden Objekte durchsucht. Den beteiligten Behörden lagen nach Angaben aus dem Rathaus konkrete Hinweise auf melderechtliche Vergehen, ungeklärte Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse, baurechtliche Verstöße sowie Schwarzarbeit vor. Insbesondere bestanden Anhaltspunkte dafür, dass sich mehrere Personen tatsächlich in dem Objekt aufhielten, obwohl sie dort melderechtlich nicht oder nicht mehr erfasst waren. Darüber hinaus ging es um Aufenthaltsermittlungen und ungeklärte aufenthaltsrechtliche Verhältnisse.
In einer ersten Stellungnahme hatte die Stadt unter Bezug auf das Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz argumentiert, „dass Wohnungen zur Verhütung des Eintritts erheblicher Gefahren jederzeit betreten werden dürfen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich dort Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen, oder sich Personen verbergen, die wegen Straftaten gesucht werden“. Von dieser Linie rückt die Verwaltung nun ab. Nach Prüfung sämtlicher Einsatzberichte und rechtlicher Bewertung sei für das zwangsweise Öffnen mehrerer Wohnungstüren keine tragfähige und nachweisbare rechtliche Grundlage festgestellt worden, heißt es jetzt aus dem Rathaus. Insbesondere fehle eine nachvollziehbare Dokumentation, aus der sich ergibt, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das gewaltsame Öffnen jeder einzelnen Wohnung erforderlich und rechtlich zulässig gewesen sein soll.
Oberbürgermeister Claudio Griese bedauert die Verletzung des grundrechtlich geschützten Vertrauens der betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschädigungen am Eigentum der Hauseigentümerin ausdrücklich. Das Vorgehen bei der Kontrolle in der Koppenstraße entspreche nicht dem eigenen Verständnis eines rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. Den von der betroffenen Hauseigentümerin geltend gemachten Schaden, der durch die Türöffnungen entstanden ist, habe die Stadt bereits dem Kommunalen Schadenausgleich gemeldet.
Darüber hinaus zieht die Stadt nach eigenen Angaben umfassende Konsequenzen: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Organisationseinheiten werden künftig in regelmäßigen Abständen verpflichtend zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei Grundrechtseingriffen geschult. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Entscheidungsgrundlagen müssen vollständig, nachvollziehbar und zeitnah dokumentiert und aktenkundig gemacht werden. Bei Maßnahmen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz, besonderer rechtlicher Komplexität oder erheblicher öffentlicher Bedeutung müssen die Vorgesetzen, die zuständigen Dezernenten und – soweit die Bedeutung oder die Tragweite der Maßnahme dies erfordern – auch der Oberbürgermeister frühzeitig eingebunden werden. Einsatzberichte müssen immer unmittelbar nach Abschluss eines Einsatzes gefertigt und vollständig zu den Verwaltungsakten genommen werden. Darüber hinaus prüft die Stadt weitere Konsequenzen
Unabhängig von den Fehlern der Stadt hat sich der anfängliche Verdacht bezüglich der Objekte in der Koppenstraße nach Informationen aus dem Rathaus bestätigt: Eine Person, die bei der Kontrollaktion angetroffen wurde, befinde sich inzwischen in Sicherungshaft. Die Ausländerbehörde habe aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet. Auf der Liste der Behörden stehen neben melderechtlichen Verstößen auch vier nicht genehmigte Wohneinheiten und weitere Verstöße gegen baurechtliche Bestimmungen, wie nicht genehmigte Wanddurchbrüche und unzureichender Brandschutz.



