Niedersachsen: Schonzeit für Marder endet

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Nächtliches Poltern auf dem Dachboden, beschädigte Dämmung oder auffällige Kotspuren können auf einen Steinmarder im Haus hindeuten. Mitte Oktober endet die Schonzeit für die Tiere. Das bedeutet allerdings nicht, dass Hausbesitzer selbst aktiv werden und Marder fangen oder töten dürfen. Die Tiere unterliegen dem Jagdrecht, entsprechende Maßnahmen sind daher klar geregelt.
Fachleute raten bei einem Verdacht, sich zunächst an die zuständige Behörde oder fachkundige Stellen zu wenden. Häufig reicht es aus, den Marder zu vertreiben, statt ihn zu fangen. Hausmittel wie Essig, Lavendel oder ein laufendes Radio helfen dagegen oft nur kurzfristig. Ist das Tier verschwunden, sollten mögliche Einstiegslöcher am Gebäude geschlossen und Revierspuren beseitigt werden. Wichtig ist dabei, vorher sicherzustellen, dass sich kein Marder mehr im Haus befindet.
Die endende Schonzeit ist keine Freigabe für den Abschuss, sondern lediglich der Beginn einer neuen rechtlichen Phase im Umgang mit den Tieren.




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