Lügde: Stadt weist auf neue Förderung für Kulturveranstaltungen im ländlichen Raum hin

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit sogenannten Kultur-Schecks öffentliche Kulturveranstaltungen von Vereinen, Initiativen und Organisationen mit 500 Euro. Für 2026 stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft dafür insgesamt 500.000 Euro bereit. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag wird im Anschluss an die Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe innerhalb von vier Wochen online über das Förderportal Kultur.Web eingereicht und im Schnellverfahren bewilligt. Bei Fragen zur Antragstellung und Förderfähigkeit berät die Bezirksregierung Arnsberg (Telefon: 02931 82-5070, E-Mail: Kultur-Schecks@bra.nrw.de).