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Die
Niedersächsische Landesregierung überträgt Aufgaben zur
beruflichen Bildung von Steuerfachangestellten auf die
Steuerberaterkammer. Damit wird die Steuerberaterkammer
künftig selbst Fragen entscheiden, welche die Eignung von
Ausbildungsstätten und Ausbildern betreffen. Mit der Übertragung
werde die Selbstverwaltung in dem Berufsfeld gestärkt und die
Verwaltungsverfahren gestrafft. Dies bedeute weniger Bürokratie, so
der Kultusminister Bernd Althusmann. Die staatliche Rechtsaufsicht
des Kultusministeriums werde durch die Aufgabenübertragung nicht
berührt.




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