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Nach der Kündigung eines Pastors wegen des Verdachts auf sexuelle Gewalt muss die evangelische Kirche den Mann weiterbeschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts von April hervor, wie die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers mitteilte. Das Landeskirchenamt suche mit dem Pastor eine neue Aufgabe, heißt es in der Mitteilung. Der Mann soll künftig nicht länger als Pfarrer in einer Gemeinde arbeiten.
Gegen seine Kündigung hatte der Pastor geklagt. Das Landesarbeitsgericht in Hannover entschied demnach in einem Berufungsverfahren zugunsten des Klägers. Eine Revision ist nach Angaben der Kirche nicht zugelassen worden. Ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts sagte, das Gericht sehe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung des Klägers. Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf der bisherigen Pfarrstelle habe es verneint.

Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor im März 2023 fristlos gekündigt. Er soll in den 1990er-Jahren übergriffig gegenüber minderjährigen Jugendlichen geworden sein. Damals war er im Landkreis Osnabrück tätig. Das Landeskirchenamt hat Hinweise an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese habe keine Ermittlungen eingeleitet, da eine mögliche Tat verjährt sei.




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