Bad Pyrmont: Kandidierende für Wahlen zum Integrationsrat gesucht

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Die Stadt Bad Pyrmont weist auf die Wahl des Integrationsrates am Tag der Kommunalwahl hin – es können sich noch Kandidatinnen und Kandidaten melden.
Der Integrationsrat soll die Integrationsprozesse zwischen der einheimischen Bevölkerung und den Angehörigen der zugewanderten Bevölkerungsgruppen begleiten und fördern. Ziel ist es, die gleichen Möglichkeiten der Beteiligung in allen Bereichen der Gesellschaft zu schaffen. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Wahlberechtigt sind alle, die Nichtdeutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz sind oder Bürgerinnen oder Bürger, die sich aufgrund ihrer Angehörigkeit zu einer zugewanderten Bevölkerungsgruppe in die Wählerliste zum Integrationsrat eingetragen haben. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Interessierte Kandidaten und Kandidatinnen können sich ab sofort bis zum 27. Juli 2026 bei der Stadt Bad Pyrmont, Fachgebiet Zentrale Dienste, melden. Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag sechs Monate ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Bad Pyrmont gemeldet ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.




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