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Das Jobcenter Hameln-Pyrmont vergibt für Schüler zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 100 Euro. Wenn die Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren sind und zum 1. August 2009 eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, haben sie Anspruch auf die finanzielle Unterstützung für die Schule. Allerdings gilt die Regelung nur, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil Arbeitslosengeld II beziehen. Das Geld ist ausschließlich für Schulbedarf gedacht.
Der Bundestag hat die bisherige Beschränkung der Förderung bis zum 10. Schuljahr Ende Juni aufgehoben. Jetzt dürfen auch Schüler an berufsbildenden Schulen diese Leistungen beziehen. Der Bundesrat muss der Gesetzesänderung noch zustimmen.




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