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Acht Mitarbeiter eines Rintelner Marktkaufes können ihren Arbeitsplatz nun doch behalten.Das hat das Arbeitsgericht in Hameln gestern entschieden.Den Mitarbeitern wurde gekündigt, weil sie aussortierte Süßigkeiten genascht haben sollten. Ein ehemaliger Geschäftsführer erklärte vor dem Gericht, Mitarbeiter hätten in der Vergangenheit immer die Erlaubnis gehabt, aussortierte Ware zu verzehren. Das Gericht entschied zugunsten der Angeklagten. Außerdem war der Verdacht laut geworden, dass das Unternehmen Mitarbeiter auf diesem Weg los werden wollte.




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