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Es besteht der Verdacht, dass ehemalige Mitarbeiter einer "Kaffeefahrtfirma" an frühere Kunden entsprechende Rechnungen zusenden, ohne dass eine entsprechende Gegenleistung vorliegt. So hatte eine 58jährige Aerzenerin eine Rechnung über angeblich im Jahr 2007 angelieferte Gesundheitsartikel erhalten. Darin wurden Transportkosten aufgeführt. Die Frau hatte zwar an einer "Kaffeefahrt" teilgenommen, die dort erworbenen Gegenstände aber ordnungsgemäß bezahlt. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Bürger entsprechende Rechnungen erhalten. Die Polizei rät, die Forderungen genau zu prüfen und bei Verdacht des Betruges eine Strafanzeige zu erstatten. Die Rechnung begründet sich auf den angeblich entstandenen Transportaufwand, der versehentlich nicht berechnet worden sei.




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