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Sieben Jahre nach dem Zugunglück in Bad Münder läuft die Lagerfrist für Blutproben von Betroffenen ab. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises hin. Sofern keine schriftliche Einwilligung der Betroffenen für eine weitere Lagerung vorliegt, werden die Proben zum Jahresende vernichtet. Entsprechende Einwilligungen können noch bis zum 04. Dezember beim Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont abgegeben werden (Ansprechpartnerin: Monika Steudle 05151 / 903 – 5115). Die Blutproben, die in Zusammenhang mit dem Gefahrgut-Unfall entnommen wurden, sind beim Landesgesundheitsamt eingelagert.




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