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In dieser Woche ist von der zuständigen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hameln der Antrag auf Einleitung eines Planänderungsverfahrens für die Südumgehung gestellt worden, teilte Leiter Markus Brockmann heute mit. Diese Planänderung ist erforderlich, weil durch die Ausweisung des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes der Hamel und Fluthamel auch das europäische Natur- und Artenschutzrecht berücksichtigt werden muss. Wegen mehrerer Klagen hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg auf Antrag der Straßenbauverwaltung das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Das habe ermöglicht, die neu zu berücksichtigenden Belange in diesen besonderen Schutzgebieten einzuarbeiten, so Brockmann. Das Verfahren beginnt offiziell mit der Einleitung durch die Planfeststellungsbehörde und dem öffentlichen Auslegen der geänderten oder ergänzten Pläne. Ein Planfeststellungsbeschluss wird in 2011 erwartet.




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