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Der Superintendent des Kirchenkreises Hameln-Pyrmont Phillip Meyer begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Sterbehilfe. Demnach ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht mehr strafbar, wenn der Patient dies zuvor schriftlich verfügt hat. Meyer sagte, mit dem Urteil sei auch denÄrzten im Krankenhaus geholfen, die nicht mehr ausschließlich allein entscheiden müssen. Deutsche Hospiz -Verbände hatten sich entgegen der Evangelischen Kirche eher skeptisch geäußert. Sie fordern unter anderem Nachbesserungen am Gesetz, damit beim Niederschreiben des Patientenwillens auch nahestehende Menschen miteinbezogen werden




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