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Die Leiterin des Hospizes Mutter Anselma in Bad Pyrmont Friedensthal, begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Sterbehilfe .

Nach dem Urteil der Richter in Karlsruhe ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht mehr strafbar, wenn der Patient dies zuvor schriftlich verfügt hat. Eine Patientenverfügung müsse bindend sein sagte Hospizleiterin Schwester Cordula Stoll. Diese Rechtsprechung sei daher wichtig und richtig.




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