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Nach Auskunft des Landkreises Hameln-Pyrmont wird für den Ex-Häftling, der zur Zeit in einem Pflegeheim in Bad Pyrmont untergebracht ist, eine angemessenere Unterkunft gesucht. Die Einrichtung in Thal biete nicht die Voraussetzungen einer dauerhaften Unterbringung für den Ex-Häftling. Insofern müsse der Mann bald woanders untergebracht werden. Geprüft werden müsse außerdem, ob dieser Fall eine Zwangseinweisung nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke erforderlich mache. Der Bewährungshelfer des Mannes unterstütze das besprochene Vorgehen, so heißt es in einer Erklärung des Landkreises. Auf Initiative der Polizei Hameln-Pyrmont hatten sich heute die zuständigen Institutionen mit dem Fall befasst. Teilgenommen haben an der Beratung Vertreter des Landkreises, der Stadt Bad Pyrmont, der Führungsaufsichtsstelle des Landgerichts Hannover, des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen und der Betreiber der Einrichtung.




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