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Nach der Unterbringung eines Ex Häftlings in einem Heim in Thal, hat das Niedersächsische Justizministerium eine mangelhafte Informationspolitik kritisiert. Die Justizvollzuganstalt hätte, kurz nachdem der Häftling einen Aufenthaltsort gewählt hatte, diese Informationen weitergeben müssen, sagte der stellvertretende Sprecher des Justizministeriums Dirk Lewandrowski.Allerdings gäbe es bisher keine festgesetzten Fristen. Grund für die Entlassung des Mannes aus der Haft war eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Das Gericht bezog sich damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg. Demnach verstößt eine rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrecht.




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