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Im Streit um die Erhöhung des Zauns an der Weser im Bereich der Hamelner Schleuse hat das Verwaltungsgericht Hannover einen Eilantrag von Anwohnern zurückgewiesen. Zwei Anwohner hatten darin die Einstellung der Bauarbeiten gefordert, da der Zaun die Sicht auf die Weser verdecke und die grell-blaue Farbe Sehbeschwerden und Kopfschmerzen verursache. Das Verwaltungsgericht wollte dieser Begründung nicht folgen. Da der Zaun gegenüber den Grundstücken der Anlieger bereits fertiggestellt sei, würden die Antragsteller keinen Vorteil aus der Einstellung der Arbeiten haben; ausserdem sei der freie Blick auf die Weser nicht rechtlich geschützt. Auch mögliche Gesundheitsgefahren durch den Anblick des Zauns seien nicht durch ärztliche Atteste belegt worden, heißt es weiter. Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig. Im Zuge der Erneuerung der Hamelner Schleuse lässt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion den bisherigen Schutzzaun von 80 Zentimeter auf 1,70 Meter erhöhen.




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