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Die Stadt Hameln weist auf das Feuerwerkverbot in der Altstadt hin. Ein Gesetz verbietet seit vergangenem Jahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern. In den Vorjahren war es in anderen Städten vermehrt zu Bränden infolge fehlgeleiteter Feuerwerkskörper gekommen. Auch für die Hamelner Altstadt besteht nach Einschätzung der Stadt wegen der vielen Fachwerkbauten eine Brandgefahr. Von dem Verbot betroffen ist der Bereich, der von Thiewall, Kastanienwall, Ostertorwall, Münsterwall und Weser umschlossen wird. Die Stadt hat in den Geschäften, in denen Feuerwerkskörper verkauft werden, Handzettel ausgelegt. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. 




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