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Die heimische Bundestagsabgeordente der Partei die Linke – Jutta Krellmann – weist Leiharbeiter darauf hin, dass zum Jahreswechsel Ansprüche für Arbeit im Jahr 2007 verjähren. Dies gelte für bis zu 280.000 Leiharbeitskräfte, sagte Krellmann. Betroffene müssten jetzt ihre Nachforderungen geltend machen. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur fehlenden Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) könnten Arbeitnehmer durch schnelles Handeln Lohnnachzahlungen erhalten. Weil kein gültiger Tarifvertrag vorliege, seien die Verleihunternehmen verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen, erklärte Krellmann. Denn gelte für Leiharbeiter kein Tarifvertrag, greife automatisch der „Equal- Pay-Grundsatz". Betroffene, die Löhne nach CGZP-Tarifen erhalten haben, müssten jetzt schnell handeln. Krellmann rät Gewerkschaftsmitgliedern, sofort Kontakt mit den Rechtsberatungsstellen der IG Metall oder verdi aufzunehmen.




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