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Niedersachsens Gesundheitsministerin Aygül Özkan warnt in diesem Zusammenhang davor, sich selbst und andere durch leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern in Gefahr zu bringen. Damit sich keine Unfälle oder Brände durch unsachgemäßes Verhalten ereignen, sollten die geltenden Regeln beachtet werden, so Özkan. Nur zugelassenes Silvesterfeuerwerk sollte verwendet werden, das genau nach Gebrauchsanweisung angezündet werden sollte. Die Käufer von Kleinfeuerwerk müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sofern keine weiteren regionalen Einschränkungen bestehen, darf Kleinfeuerwerk am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden – ebenfalls nur von Volljährigen. In der unmittelbaren Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern oder auch zum Beispiel im Bereich der Hamelner Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerk nicht zulässig. Die Regelung zu den Reet- und Fachwerkhäusern wurde 2009 vor allem zum Schutz historischer Altstadtbereiche in die Erste Sprengstoffverordnung aufgenommen. Darüber hinaus ist es wie bereits in den Vorjahren aus Gründen des Lärmschutzes nicht zulässig, Kracher und Raketen in unmittelbarerer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen abzubrennen. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können eine Geldbuße oder sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge haben.




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