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Das Verwaltungsgericht Hannover hat den Eilantrag von Anwohnern gegen die Baugenehmigung für einen Schweinestall im Salzhemmendorfer Ortsteil Oldendorf abgelehnt. Die Antragsteller, die in Oldendorf ein Hotel und Cafe betreiben, wehren sich gegen die vom Landkreis Hameln-Pyrmont erteilte Baugenehmigung für den Einbau eines Schweinestalls mit 190 Mastplätzen in eine vorhandene Scheune, die ca. 40 Metern von ihrem Grundstück entfernt liegt. Weitere ca. 360 Mastplätze sind bereits dort vorhanden. Die Antragsteller befürchten unzumutbare Geruchsemmissionen. Das Gericht kam allerdings zu dem Ergebnis, dass die von dem Schweinestall ausgehenden Emissionen hinzunehmen seien. Unzumutbare Schallemmissionen seien ebenfalls nicht zu befürchten.




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