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Menschen, die ein vorübergehendes Arbeitsverhältnis eingingen, dürften für ihre Flexibilität nicht finanziell benachteiligt werden, sagte Thümler. Die Zeitarbeit habe sich während der internationalen Krise als effektives Instrument auf dem Arbeitsmarkt bewährt. Im wirtschaftlichen Aufschwung müsse jetzt verhindert werden, dass Zeitarbeit zur Ausbeutung von Arbeitnehmern verkomme. Auch für Zeitarbeit müsse der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gelten. Auch mit Blick auf die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Staaten Osteuropas ab 1. Mai müsse es den gleichen Lohn für Zeitarbeiter und Stammbelegschaft geben.




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