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Das
Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt sich heute mit mehreren Klagen aus dem Landkreis
Hameln-Pyrmont in Zusammenhang mit Bauplanungen für
Windkraftanlagen. Im ersten Fall klagt ein Betreiber von
Windkraftanlagen gegen die Stadt Hameln auf Erteilung eines
Vorbescheids zum Bau einer Anlage. Die Anlage soll östlich von
Afferde außerhalb der ausgewiesen Konzentrationsflächen im
Flächennutzungsplan entstehen. In dem Streit geht es um die
Wirksamkeit des Flächennutzungsplans und darum, ob Brutvorkommen
des Rotmilans dem Bau der Anlage aus Artenschutzgründen
entgegenstehen. In
zwei weiteren Verfahren klagt die Stadt Bad Pyrmont gegen
Vorbescheide zum Bau von Windkraftanlagen in Baarsen und Neersen, die
der Landkreis Hameln-Pyrmont zwei Windkraftbetreibern erteilt hat.
Die vorgesehenen Standorte liegen außerhalb der
Konzentrationsflächen; die Stadt hatte ihre Zustimmung verweigert.
Die Beteiligten streiten darum, ob das fristgerecht geschehen ist.




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