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Die
Hamelner Agentur für Arbeit weist auf den Kindergeldanspruch bei
Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst hin. Da
für diesen Bereich die gesetzlichen Regelungen im
Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeld noch nicht angepasst sind,
können die Familienkassen noch kein Geld auszahlen, teilt die
Sprecherin der Hamelner Agentur für Arbeit Christine Rasokat mit.
Sie rate Eltern von jungen Menschen unter 25 Jahren, die jetzt den
Bundesfreiwilligendienst oder den internationalen
Jugendfreiwilligendienst antreten, den Kindergeldantrag trotzdem
schon zu stellen. Die Anträge werden von den Familienkassen bis zur
endgültigen gesetzlichen Regelung im Herbst zurückgestellt. Das
Kindergeld wird dann rückwirkend gezahlt, wenn auch die übrigen
Voraussetzungen vorliegen.




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