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Das Amtsgericht Hameln hat die Klage des ehemaligen Leiters der Jugendwerkstatt Hameln gegen den Kirchenkreis Hameln-Pyrmont abgewiesen. Zuvor hatte das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen, den beide Parteien allerdings ablehnten. Klaus-Dieter Jösten hatte gegen seine fristlose Kündigung durch den Kirchenkreis Hameln-Pyrmont vom März geklagt. Der Kirchenkreis hatte Jösten von allen seinen Aufgaben entbunden, nachdem bei einer Wirtschaftsprüfung finanzielle Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren. Jugendliche aus der Werkstatt sollen ohne Rechnung Handwerksarbeiten unter anderem im Wohnhaus von Jöstens Lebensgefährtin ausgeführt haben. Das Gericht sah darin einen Tatbestand, der zulasten des Arbeitgebers gehe. Die von Jöstens Anwalt Günter Pawelz eingereichte Kündigungsschutzklage wurde daher abgewiesen. Jösten selbst und auch sein Anwalt Günter Pawelz wollten sich zu der Verhandlung nicht äußern.




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