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Die
Stadt Bad Pyrmont weist alle Grundstückseigentümer auf ihre
Reinigungspflicht hin. Mit
Beginn der Herbstzeit stelle das herunterfallende Laub und Obst auf
Straßen und Gehwegen eine besondere Gefahr für alle
Verkehrsteilnehmer dar. Die Stadt bittet daher alle Eigentümer ihrer
Pflicht nachzukommen. Reinigungspflichtig
sind die Eigentümer deren Grundstücke an Gehwege angrenzen. Ob das
Grundstück bebaut ist oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Ist
kein Gehweg vorhanden, muss ein mindestens 1 m breiter Streifen
sauber gehalten werden. Bürger, die ihrer Reinigungspflicht nicht
nachkommen, müssen mit einer Geldbuße rechnen.




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