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Die
IG Bau Niedersachsen-Mitte ruft ehemalige DDR-Bürger im Landkreis
auf ihre Rentenansprüche zu überprüfen. Die Aufbewahrungsfrist
für Lohnunterlagen aus ehemaligen DDR-Betrieben ende zum
Jahreswechsel, sagt Bezirksvorsitzender Hinrich Witte. Wer bis dahin
seine Beitragszeiten nicht geklärt habe, könne sonst seine
Ansprüche verlieren. Der Aufruf richtet sich an alle, die heute
zwischen 37 bis 64 Jahre alt sind und in der ehemaligen DDR
Beitragszeiten hatten. Die IG Bau geht davon aus, dass das im
Landkreis Hameln-Pyrmont für mehrere Dutzend Menschen zutrifft.
Antragsunterlagen können Versicherte im Internet unter
deutsche-rentenversicherung-bund.de herunterladen.




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