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Das wurde im jüngsten Forstausschuss bekannt. Idee ist, brach liegende Flächen außerhalb der wirtschaftlichen Nutzung des Stadtwaldes als Ausgleichsflächen für Baumassnahmen anzubieten und dafür Geld zu verlangen. So könnten Feuchtwiesen und Waldränder als Ausgleichsmassnahmen nach dem Bau- und Naturschutzrecht genutzt werden. Entsprechende Beispiele hatte das Forstamt bei der Bramscher Stiftung Hasemann gefunden. Jetzt soll ein entsprechendes Gutachten die Erfolgsaussichten von 10 Beispielflächen im Forstort Mosterholz untersuchen.




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