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Nach
dem Scheitern der Erlebniswelt Renaisance – EWR – steht ein erster
Gerichtstermin zu den Vorgängen um das Tourismusprojekt an.
Dabei geht es zunächst um 36.000 Euro, die einer der ehemaligen
Geschäftsführer für Beratertätigkeiten an seinen Vorgänger
Thomas Gersmeier geleistet haben soll, berichtet die Dewezet heute.
Insolvenzverwalter Stefan Höltershinken halte die Zahlungen für
ungerechtfertigt da es keine Belege für entsprechende Beratungen
gebe und habe deshalb Schadenersatz gefordert. Eine erste
Güteverhandlung ist für den 20. Januar am Landgericht Hannover
angesetzt. Ebenfalls
im Januar will die Staatsanwaltschaft Hannover ihre
Ermittlungsergebnisse in Zusammenhang mit der EWR-Pleite vorlegen.




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