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Lösekrug-
Möller sagte im radio aktiv- Interview, es habe auch keinen Grund
gegeben, das Rederecht von 5 auf 3 Minuten zu beschränken. Die
bisherige Länge entspräche dem gut funktionierenden
Parlamentarismus des Deutschen Bundestages und habe sich bewährt.
Trotzdem könne die Diskussion um das Rederecht einige positive
Impulse bringen, so Lösekrug- Möller.




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