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 Damit seien etwa 5 Prozent der Leistungsbezieher betroffen, so der Sprecher des JobCenters Hameln-Pyrmont Rudolf Kallmeier-Voss. In der Regel seien den Sanktionen Meldeversäumnisse vorausgegangen. Von den Leistungskürzungen seien Miet- und Heizkostenzahlungen ausgenommen. Auch die Grundversorgung mit Nahrungsmitteln sei in jedem Fall gesichert, so Kallmeier-Voss.
Bevor die Leistungen gekürzt werden, überprüfe das JobCenter auch in jedem Fall, ob wichtige Gründe für das Fehlverhalten vorgelegen hätten, so Kallmeier-Voss.




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