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Auf Anfrage von radio aktiv sagte  der Leiter der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Markus Brockmann, dass der positive Änderungsbeschluss der Planfeststellungsbehörde eingegangen sei. Damit konnte eine Planänderung abgeschlossen werden, die aus Gründen des Umweltschutzes erforderlich war. Vorausgegangen war eine Unterbrechung der Klage gegen das Planfeststellungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Jetzt könne der Bau der Umgehungsstraße als bedeutende Maßnahme beantragt werden, auch wenn es weitere Klagen gebe, sagte Brockmann.
Ob allerdings die Mittel für den Straßenbau aktuell zur Verfügung stehen, sei ungewiss.




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