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Der Niedersächsische Landtag hat gestern ein neues
Brandschutzgesetz verabschiedet. Dadurch würden sich die
Rahmenbedingungen für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren in
Niedersachsen verbessern, so der innenpolitische Sprecher der
niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Fritz Güntzler. Als eine
wichtige Neuerung nannte Güntzler die neue Altersobergrenze von
Feuerwehrleuten in der Einsatzabteilung. Sie wird von 62 auf 63 Jahre
hoch gesetzt. Dadurch könnten Angehörige der so genannten
Altersabteilung auf Anforderung des Gemeinde- oder Ortsbrandmeisters
oder auf Anforderung der Einsatzleitung zu Übungen und Einsätzen
herangezogen werden. Das bedeute mehr Flexibilität für die
Brandbekämpfer vor Ort. Außerdem seien Gemeinden nun ausdrücklich
aufgefordert, Kinderfeuerwehren zu fördern und zu unterstützen, um
den Nachwuchs zu sichern.




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