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Anlässlich
der Streiks der Flugbegleitergewerkschaft Ufo der Lufthansa
informiert die Verbraucherzentrale Niedersachsen über die Rechte von
Flugreisenden. Erst kürzlich habe der
Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Streiks Passagiere keinen Anspruch auf
Ausgleichszahlung hätten. Streiks zählten demnach wie extrem schlechtes
Wetter zu den „außergewöhnlichen Umständen“. In solchen Fällen
müssten Fluggesellschaften nicht zahlen, so die Verbraucherzentrale.
Dennoch könnten Reisende Ansprüche bei Verspätungen oder
Flugausfällen geltend machen. Informationen über die Rechte von
Fluggästen oder Pauschalreisenden finden Sie auf der Internetseite
der Verbraucherzentrale Niedersachsen unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/lufthansa-streik.




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