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Im Streit um geplante Windkraftanlagen in Coppenbrügge / Brünnighausen hat der Investor Recht bekommen.
Der Landkreis hatte aus Gründen des Vogelschutzes vorgeschrieben, die Laufzeiten von drei genehmigten Windrädern erheblich einzuschränken. Das wurde vom Verwaltungsgericht Hannover aufgehoben, teilte Coppenbrügges Bürgermeister Hans Ulrich Peschka mit. Darüber hinaus heißt es im Urteil, dass eine vierte Windkraftanlage gebaut werden darf.




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