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Die
Verwaltung soll prüfen, ob der Betriebshof Hameln künftig auch in
eine sogenannte Anstalt des öffentlichen Rechts kurz AöR überführt
werden soll. Das hat
die Politik im Verwaltungsausschuss festgelegt. Bevor eine endgültige Entscheidung fällt, soll die
Stadtverwaltung aber zunächst mögliche Kosten und Einsparungen
ermitteln. Beschlossen ist bereits, dass die Abwasserbewirtschaftung der
Stadt Hameln in eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ überführt
wird. Ab Januar gibt es dann die „Abwasserbetriebe
Weserbergland“ . Nach Aussage der Verwaltung ist mit der neuen Rechtsform
effizienteres Arbeiten, weniger Verwaltungsaufwand, mehr
Wirtschaftlichkeit und eine klare Kostenübersicht verbunden.




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