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Der
Hamelner Rechtsanwalt Burkhard Papendick hat auf die Verpflichtung
hingewiesen, in Notfällen erste Hilfe zu leisten. Papendick
sagte, das Verweigern von erster Hilfe sei strafbar. Wenn
ein Mensch offensichtlich in Not sei, gelte es auch zu handeln. Wer
das nicht tue, habe mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Dazu könnten bei unterlassener Hilfeleistung noch zivilrechtliche
Konsequenzen kommen. Wer nicht helfe, müsse eventuell auch
Schadensersatz leisten. Wer bei der ersten Hilfe unabsichtlich etwas falsch mache, habe
kaum Konsequenzen zu befürchten, so Papendick weiter.




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