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Im Prozess um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus Coppenbrügge / Bäntorf hat das Berufungsgericht jetzt ein Urteil gefällt.
Der Angeklagte ist gestern in Hannover unter anderem vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes freigesprochen worden. Der Richter begründete den Freispruch damit, dass letzte Zweifel nicht ausgeräumt werden konnten. Im vergangenen Jahr hatte das Jugendschöffengericht in Hameln den Angeklagten zu vier Jahren Haft verurteilt.
Der Anwalt des Opfers kündigte im Gespräch mit der Dewezet an, dass er Revision einlegen werde.




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