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Mit
Beginn der Krötenwanderungen müssen sich Autofahrer auch im
Landkreis wieder auf Einschränkungen einstellen. Auf
den auf betroffenen Strecken gelten ab sofort nächtliche Sperrungen
und Geschwindigkeitsbegrenzungen. Die
bedeutsamen Amphibienwanderwege sind durch entsprechende
Hinweisschilder gekennzeichnet. Als besondere Schutzvorkehrungen sind
Schutzzäune aufgestellt bzw. festinstallierte Schutzeinrichtungen
aktiviert. Alle Verkehrsteilnehmer sollten dort besonders langsam
und umsichtig fahren. Die Behörden bitten um besondere Beachtung der
Anordnungen zum Schutz der Tiere sowie der freiwilligen Helfer.
Zum
Start der Amphibienwanderung suchen die Unteren Naturschutzbehörden
der Stadt Hameln und des Landkreises Hameln-Pyrmont zudem noch
freiwillige Helfer.
Benötigt werden unter anderem noch Freiwillige zur Betreuung des
Amphibienschutzzauns an der Hamelner Klütstraße. Betroffene Strecken: Die K 76 Nienstedt – Messenkamp wird zur
Amphibienwanderzeit nachts voll gesperrt. Gleiches gilt für einige
Gemeindestraßen im Bereich der Stadt Bad Münder und Salzhemmendorf.
Ab 1. März werden im Gebiet der Stadt Hameln für die Dauer der
Amphibienwanderungen zeitweise folgende Straßenabschnitte gesperrt:
Klütwald im Bereich der Wiengrund- und Riepenteiche in der Zeit von
19 Uhr bis 7 Uhr (die Zufahrt zum Finkenborn sowie zur Riepenburg ist
über den Finkenborner Weg möglich) und die Straße „Zum
Schweineberg“ entlang der Krummen Beeke zwischen Holtensen und
Rohrsen / Hottenbergsfeld in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr (die
Zufahrt zur Heisenküche über die Holtenser Landstraße bleibt
frei). Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für Streckenabschnitte
an der Klütstraße stadtauswärts in Höhe des Tierheims (50 km/h),
an der K 1 zwischen Holtensen und Welliehausen (70 km/h), an der L
423 am Ortsausgang Unsen / Waldbad (50 km/h) und am Ortsausgang
Rohrsen Alte Mühle / Düth (30 km/h).




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