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Der Autofahrer, der im vergangen Jahr im September einen tödlichen Unfall verursacht hatte, muss nicht ins Gefängnis. Das Amtsgericht hat den 49 jährigen gestern zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Autofahrer muss für zwei Jahre seinen Führerschein abgeben und gemeinnützige Arbeit leisten. Der Mann hatte auf der Straße zwischen Grohnde und Welsede einen Radfahrer angefahren und tödlich verletzt. Anschließend hatte er Unfallflucht begangen. Die Polizei konnte den Mann nach 16-stündiger Fahndung anhand der Unfallspuren ausfindig machen.




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