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Für die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler beginnen morgen die Sommerferien und für viele damit auch die Zeit der Ferienjobs. Sie helfen, das Taschengeld aufzubessern, und gewähren frühzeitig Einblicke in die Arbeitswelt. Aber nicht jede Tätigkeit darf von Schülerinnen und Schülern ausgeübt werden, heißt es von der DGB Jugend Niedersachsen. Unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet es Kindern bis einschließlich zum 14. Lebensjahr zu arbeiten. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn die Eltern zustimmen, dürfen Kinder über 13 täglich zwischen 8 und 18 Uhr bis zu zwei Stunden arbeiten, im landwirtschaftlichen Bereich sogar bis zu drei Stunden. Dabei muss es sich allerdings um leichte Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Zeitungen austragen oder Botengänge handeln. Schulpflichtige Jugendliche zwischen 15 und 17 dürfen nicht mehr als vier Wochen pro Jahr in den Ferien arbeiten, denn, so der DGB, die Ferienzeit sollte schließlich in erster Linie der Erholung dienen. Eine Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche darf nicht überschritten werden, ebenso wie der Arbeitszeitraum zwischen 6 bis 20 Uhr. Ausnahmen für Über-16-Jährige gibt es zum Beispiel im Gaststättengewerbe oder bei Sportveranstaltungen. Wichtig sei es, zu Beginn eines Ferienjobs einen schriftlichen Vertrag zu bekommen, der Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn klar festlegt.




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