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Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer will den Tierschutz im Land stärken. Tierschutzorganisationen sollen das Recht auf Verbandsklage erhalten. Dass heißt, das anerkannte Tierschutzverbände bei möglichen Verstößen gegen das Tierschutzrecht sozusagen als „Anwälte der Tiere“ auftreten und vor Gericht ziehen können. Im Gegensatz zu Umweltschutzorganisationen dürfen Tierschutzverbände bislang nicht den Rechtsweg beschreiten. Sie können nur Anzeige erstatten und hoffen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft einen Fall vor Gericht bringt. Der Landtag muss noch über das neue Recht der Verbandsklage abstimmen.




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