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Bei den kürzlich stattgefundenen Testkäufen, die Mitarbeiter des Jugendamtes und der Polizei im Stadt- und Kreisgebiet inzwischen zum zweiten Mal durchgeführt haben, war der Erwerb von hochprozentigem Alkohol an minderjährige Testpersonen in 18 von 33 Verkaufsstellen wieder problemlos möglich. In acht der 18 Geschäfte sogar trotz Vorlage des Personalausweises! Trotz der gesetzlichen Verbote verkaufen viele Händler Alkohol an Jugendliche. Für Jugendamt und Polizei ist die Trefferquote von rund 55% eindeutig zu hoch. „Wir appellieren erneut an das Verantwortungsbewusstsein des Alkohol vertreibenden Handels künftig noch kritischer hinzusehen. Lassen Sie sich nicht nur die Ausweise vorlegen, wenn junge Menschen mit Wodka und ähnlich Hochprozentigem an der Kasse stehen, sondern nehmen Sie sich mit Blick auf das Geburtsdatum auch die Zeit, genau nachzurechnen“ so die dringende Bitte von Kreisjugendpfleger Claus Dieter Kauert. In der Konsequenz werden die ertappten Alkoholverkäufer nun Bußgeldbescheide erhalten, die 500,- € und mehr betragen können.




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