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So sei nicht zu beweisen, ob das Unternehmen für Anlagenbau in der Zementindustrie Fördergelder der NBank in Höhe von zwei Millionen Euro veruntreut haben soll. Der Vorwurf des Subventionsbetruges müsse demnach fallen gelassen werden. Gleiches gilt für den Vorwurf gegen Exportverbote verstoßen zu haben. Dem Unternehmen könne nicht nachgewiesen werden, Zementfabriken an Libyen und den Iran geliefert zu haben. Grund seien die seit sechs Jahren andauernden, schwierigen Ermittlungen im Ausland. Es werde nur noch wegen des Hauptvorwurfs der Insolvenzverschleppung ermittelt, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Klinge. So lange es zu keiner Anklage kommt, bleiben die Gläubiger, unter ihnen eine Interessengemeinschaft aus Handwerkern und Geschäftsleuten aus Hameln, auf ihren Forderungen von rund drei Millionen Euro sitzen. Der Gesamtschaden, den die Cemag-Gruppe verursacht haben soll, soll sich auf mindestens 60 Millionen Euro beziffern.




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