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So ist das Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern nicht nur aus Gründen des Lärmschutzes, sondern auch des vorbeugenden Brandschutzes verboten. In Hessisch Oldendorf gilt ein generelles Feuerwerkverbot für den gesamten Bereich der Innenstadt zwischen Münchhausenring und historischen Wallgraben sowie zusätzlich im Kreuzungsbereich des neuen Kreisels Lange Straße/Münchhausenring. In Fischbeck darf im gesamten Bereich um das Stift kein Feuerwerk abgebrannt werden. Einschränkungen gibt es auch in den alten Dorfkernen bei einer entsprechenden Bebauung. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Gebäude, sondern auch der Tierschutzgedanke spielt eine Rolle. Dies gilt insbesondere dort, wo wie am Westende der Langen Straße in Hessisch Oldendorf in Siedlungsnähe noch Nutztierhaltung betrieben wird, da für die Tiere der Lärm eine erhebliche Störung bedeutet.




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