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Polizeibericht: Normalerweise erwartet man, dass in einer Verkehrsunfallfluchtsache der Verursacher von der Unfallstelle flüchtet. In diesem Fall war es umgedreht: der Fahrer des geschädigten Pkw entfernte sich von der Unfallstelle; die vermeintliche Verursacherin blieb am Ereignisort zurück. Trotzdem ist der Tatbestand des § 142 StGB – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – erfüllt, denn im Gesetzestext heißt es auszugsweise: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat …“. Demnach ist auch der offensichtlich geschädigte Unfallbeteiligte verpflichtet, mindestens zum Austausch seiner Daten zunächst an der Unfallstelle zu verweilen. Was war passiert?: Am Mittwoch, 02.03.2016, gegen 10.20 Uhr, befuhr eine 24-jährige Frau aus Hameln mit einem 5er-BMW die Hastenbecker Landstraße in Richtung Hastenbecker Weg (Bundesstraße 1). Vor ihr fuhr ein schwarzer Skoda Fabia, vermutlich mit HM-Kennzeichen. Dieser Skoda wurde vor einer roten Ampel abgebremst. Die nachfolgende BMW-Fahrerin konnte nicht rechtzeitig abbremsen und rutschte auf das Heck des Pkw Skoda. Während die 24-Jährige als vermeintliche Unfallverursacherin an der Unfallstelle verblieb, setzte der Fahrer / die Fahrerin des Skoda die Fahrt fort. Am BMW entstand ein Frontschaden von mehreren tausend Euro; ein ähnlich hoher Schaden wird auch am Heckbereich des flüchtigen Skoda Fabia erwartet. Die Ermittler suchen dieses Fahrzeug. Wer kann Angaben über einen dunklen (schwarzen) Skoda Fabia (vermutlich mit HM-Kennzeichen) machen, der seit gestern Vormittag frische Unfallbeschädigungen im Heckbereich aufweist. Hinweise dazu nimmt die Polizei in Hameln (Tel. 05151/933-222) entgegen.




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